Kalibrierung von Messgeräten
Januar 28, 2021Messgeräte für die DKD Kalibrierung
Vorweggenommen sei, dass es den Deutschen Kalibrierdienst (DKD) in seiner ursprünglichen Form von 1970 nicht mehr gibt. Dennoch fand eine organisierte Überprüfung von Messgeräten mit der Gründung dieser Behörde ihren Anfang. In der Industrie gibt es eine ganze Reihe von Messgeräten, die regelmäßig kalibriert werden müssen. Jedes Messgerät hat dabei eine bestimmte Aufgabe.
Zu den Aufgaben zählen unter anderem:
- Zeitmessung
- Längenmessung
- Zählen (Stückzahlermittlung)
- Flächenmessung
- Volumenmessung
- Massenmessung (Gewichtskraft, Dichte, usw.)
- Messung elektrischer Größen (Ohm, Amper, Volt, usw.)
- Magnetfeldmessungen
- Strahlungsmessungen (Radioaktivität)
Für jede Zielgröße, die erfasst werden soll, muss ein eigenes Messgerät zur Verfügung stehen. All diese Messgeräte müssen regelmäßig geprüft und kalibriert werden, da die erhobenen Messergebnisse ansonsten keine Verbindlichkeit haben.
DKD Kalibrierung wird bei der PTP und DAkkS eingegliedert
DAkks steht für Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH. Dieses Unternehmen ist in Deutschland für Akkreditierungen zuständig. Mit einer Akkreditierung geht die Bescheinigung einer bestimmten Kompetenz einher. Es gibt zum Beispiel die Akkreditierung von Studiengängen und Organisationen. Dabei wird ein Studiengang vom Bildungsministerium und anderen verantwortlichen Stellen auf seine Tauglichkeit und seine Inhalte geprüft. Gemäß der EU-Verordnung Nr. 765/2008 wurde das gesamte Akkreditierungswesen in Deutschland zum 1. Januar 2010 umgestellt.
Die Akkreditierungsstelle des DKD wurde im Zuge dessen ab dem 17. Dezember 2009 in die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH überführt. Die bei der DKD Kalibrierung ansässigen Fachausschüsse werden seit dem 3. Mai 2011 als technische Gremien bei der Physikalisch Technischen Bundesanstalt (PTB) in Braunschweig weitergeführt. Eine technische Weiterentwicklung von Prüfverfahren, findet demnach in diesem Rahmen statt.
Ablauf einer Kalibrierung
Die DKD Kalibrierung sah früher vor, dass alle Messgeräte zentral von der DKD durchgeführt wurden. Dazu wurden die Messgeräte entweder bei der DKD eingeschickt oder Ingenieure tätigten Ortsbesuche bei den Unternehmen. Mit immer weiter zunehmender Zahl an Messgeräten in Deutschland, unter anderem im Zuge der Einführung von Normen in der Industrie, stieß die DKD allerdings an ihre Grenzen.
Die verbreitetsten Normen, in denen eine Kalibrierung von Messgeräten durchgeführt werden kann sind:
- DIN EN ISO 9000:2015 für Qualitätsmanagement
- Energiemanagementsysteme ISO 50001
- Umweltmanagementsysteme ISO 14001
- Arbeitsschutzmanagementsysteme ISO 45001
Die DKD ist daher dazu übergangen, Kalibrierungen nicht mehr selbst durchzuführen, sondern Laboratorien zu beauftragen dies zu tun. Ein solches Labor muss allerdings bestimmten Anforderungen entsprechen. Um als Labor offiziell Prüfungen im Namen der DKD durchführen zu dürfen, wurde eine Akkreditierung, also die Bescheinigung der Kompetenz, benötigt. Diese wurde durch die DKD ausgestellt, was jetzt von der DAkkS übernommen wird.
Warum wurde die DKD Kalibrierung „abgeschafft“?
Die Kalibrierung in dieser Form wurde aufgrund eines nicht mehr zeitgemäßen Konzepts abgeschafft. Wichtig dabei ist, dass nicht die Kalibrierung selbst abgeschafft, sondern lediglich der Vorgang verändert wurde. Messgeräte müssen nach wie vor, meistens in jährlichen Rythmen, überprüft werden. Ausführliche Informationen und Preise finden Sie hier.
Was hat sich zwischen DKD Kalibrierung und DAkkS geändert?
Die DAkkS vergibt lediglich die Akkreditierungen an Labore, welche die Kalibrierungen dann durchführen. An diese Labore müssen und können sich Unternehmen wenden, um ihre Messgeräte kalibrieren und prüfen zu lassen. Ein freier Markt mit entsprechendem Preiskampf hat sich gebildet. Unternehmen haben somit eine größere Auswahl unter den Anbietern.
Was passiert ohne DKD Kalibrierung?
Ohne eine Kalibrierung haben Messergebnisse gegebenenfalls keine Gültigkeit. Bestimmte Alltagsgegenstände müssen Prüfungen bestehen, um als sicher zu gelten. Ist die Prüfung in Ordnung, aber das Messergebnis nicht gültig und es geschieht ein Unfall, kann der Hersteller rechtlich belangt werden. Unternehmen müssen auf diese Prüfung also besonderen Wert legen.